Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet, dass er aus mehreren, kleineren – genaugenommen sechzehn – Teilstaaten zusammensetzt. Sie sind grundsätzlich unabhängig, haben aber eine gemeinsame Regierung auf der sogenannten Bundesebene. Deshalb ist Deutschland ähnlich wie die USA ein Bundesstaat.
Organe und Wahlen der Länder
Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung und ein eigenes Landesparlament. In regelmäßigen Jahresabständen finden in den Bundesländern zeitversetzt Wahlen statt – die Landtagswahlen. Jedes Land hat auch einen Regierungschef, den Ministerpräsidenten. Auch entscheiden die Länder selbst über ihren Haushalt, was wiederum heißt, dass jedes Land seinen eigenen Haushaltsplan erstellt.
Die Gesetzgebungskompetenz der Länder
In der deutschen Verfassung – dem deutschen Grundgesetz – von 1949 ist festgehalten worden, dass die Gesetzgebungskompetenz in aller Regel bei den Ländern liegt. Sollte der Bund als Gesetzgeber aktiv werden wollen, so braucht es dafür entsprechende Gesetze, die das erlauben. Das räumt den Ländern gegenüber dem Bund eine gewisse Souveränität ein, die sich unter anderem aus einem historisch-politischen Kontext ergab. Denn Deutschland war während des Nationalsozialismus ein zentralisierter Staat. Durch den Föderalismus soll eine Machtkonzentration, wie sie im Dritten Reich herrschte, verhindert werden. Auch haben alle Länder ihre eigene Landesverfassung, die jedoch im Einklang mit dem deutschem Grundgesetz stehen müssen.
Trotzdem wurden dem Bund mit der Zeit immer mehr Kompetenzfelder zugetragen. Viele Bereiche lassen sich auch nur auf Bundesebene regeln, wie beispielsweise Währungsfragen oder Staatsangehörigkeitsregelungen. Ist ein Bereich gesetzlich dem Bund zugetragen, so gilt auch immer, dass Bundesrecht Landesrecht bricht.
Zu den typischen Betätigungsfeldern der Länder gehören die Kultur- sowie die Bildungspolitik. Im Volksmund spricht man deshalb auch davon, dass „Kultur und Bildung Ländersache“ seien.
Der Bundesrat
Die Länder stehen dem Bund jedoch auch in diesem Falle nicht machtlos gegenüber. Über den Bundesrat können die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen. Bei Zustimmungsgesetzen entscheidet der Bundesrat mit einer Mehrheit, ob ein Gesetz zustande kommt oder nicht.